KI in der Pflege – Was kann sie, wo liegen die Grenzen?

KI in der Pflege sollte heute kein Reizthema mehr sein. Denn Künstliche Intelligenz (KI) ist heute aus vielen Bereichen des Lebens nicht mehr wegzudenken. Und der Grund ist klar: eine künstliche Intelligenz kann sehr viel schneller als das menschliche Hirn Dinge erfassen, miteinander vergleichen oder verbinden und daraus Handlungen ableiten. Mehr noch, auf der Grundlage des in Millisekunden erworbenen Wissens zu einem bestimmten Sachverhalt kann KI eine Lösung präsentieren, für die ein Mensch sehr viel mehr Zeit benötigt. In der von großem Zeitmangel und Personalnotstand geprägten Welt der Patient:innen-Pflege ist KI deshalb ein sehr interessantes Thema.

Aber welche Bedingungen müssten dafür geschaffen werden? Und welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Nutzung von KI in der Pflege beachtet werden?

Nutzungsmöglichkeiten

KI ist in der Pflege vielseitig einsetzbar. Sie kann beispielsweise bei Dokumentationseingaben helfen. Als automatisierte Sprachassistenz fasst eine KI alle individuellen Eingaben durch Pflegekräfte und Angehörige sprachlich und fachlich korrekt zusammen und erstellt Pflegeberichte.

Angewendet wird KI auch bereits zur Erleichterung betrieblicher Abläufe in Pflege-Teams, so zum Beispiel bei der Zusammenfassung von Dienstübergaben oder nach Abwesenheit oder für Vorgesetzte.

Zudem ist KI potenziell in der Lage, die Pflegediagnose zu beschleunigen, indem sie etwa bei Eingaben durch Angehörige “Vor-Pflegediagnose” erstellt und diese, je nach Ausprägung, sofort an das professionelle Pflege-Team weitergibt. In diesem Falle würden die mobilen Pfleger:innen den Verdacht bestätigen und eventuell konkretisieren oder aber verwerfen.

Die interessanteste Nutzung von KI in der Pflege liegt jedoch im Potenzial für Empfehlungen. Basierend auf medizinischen Diagnosen und Befunden des Fachpersonals, des Medikamentenplans, Anamnesen, Assessments und des laufenden Pflegebetriebs (Durchführungsnachweise, Pflegeberichte) und gegebenenfalls auch des Pflegegrades, kann die KI umfangreiche individuelle Pflegepläne (auf Basis von Klassifikationen) vorschlagen. In diesem Sinne könnte die KI in manchen Fällen auch Alternativen zu gängigen Maßnahmen vorschlagen, die ebenfalls zum gewünschten Ergebnis führen.

Ein weiterer Bereich, in dem KI in Zukunft ebenfalls m.E. angewendet werden könnte, ist die Medikation. Denn die KI kann in Millisekunden erkennen, welche Mittel die beste Heilung/Linderung versprechen und vor allem auch sofort Alarm schlagen, wenn bestimmte Medikamenten-Kombinationen zu Komplikationen führen würden.

Auch in der Altenpflege bzw. Langzeitpflege hat KI künftig Platz. Und nicht nur Tech-Giganten arbeiten daran. Unternehmen wie Salzburg Research, aber auch Universitäten wie die TU München haben bereits freundliche Humanoide entwickelt, die für ältere Patient:innen auch etwas sein können, für das die Fachkräfte einfach nicht die Zeit haben: generell ein Gesprächspartner.

Rechtssicherheit

Eine (auch nur teilweise) KI-gesteuerte Dokumentations- und Planungssoftware für die Pflege muss Ergebnisse liefern, die fachlich korrekt und rechtlich abgesichert sind. Gerade die rechtliche Dimension sollte nicht unterschätzt werden.

Bei der Pflege-Dokumentation liegt die Haftung für die Richtigkeit der Pflegediagnose, der Dateneingabe und der darauffolgenden Behandlung bei der planenden Pflegekraft. Im medizinischen Bereich haftet das medizinische Personal.

Spracheingaben: Genauigkeit ist wichtig

Beim Einsatz von Software mit KI-Sprachassistenz gibt es eine Besonderheit. Hier macht der Nutzer eine verbale Eingabe, die das System verschriftlicht und eventuell korrigiert und umformuliert.

Wenn aber eine Spracherkennungssoftware die Eingabe nicht genau genug wiedergibt, stellt sich die Frage der Haftung eventuell anders. Welche Varianz hat die Textausgabe der verbal eingegebenen Anweisungen? Und was soll die KI eventuell korrigieren?

Die Genauigkeit der Erfassung und der schriftlichen Wiedergabe von Spracheingaben spielt bei der rechtlichen Betrachtung eine wichtige Rolle. Denn sollte das System verwandte Begrifflichkeiten (aus Unkenntnis: KI muss angelernt werden!) verwechseln, die unterschiedliche Folge-Aktivitäten auslösen und zu anderen als den gewünschten Behandlungsergebnissen führen, wäre der Hersteller haftbar für die Fehlbehandlung.

Für Hersteller wäre es folglich sicherer, den Anwendern die Verantwortung für die Richtigkeit zu übertragen, indem das System Entwürfe erstellt und nur nach Freigabe durch eine Pflegeperson die Dokumentation rechtsverbindlich im System speichert.

Damit die Software aber ihren Nutzen (Zeitersparnis) nicht verliert, sollte der Hersteller auf größtmögliche Genauigkeit achten. Denn die Pflegekräfte sollten nicht die bei der Eingabe gesparte Zeit durch einen erheblichen Korrekturaufwand wieder verlieren.

KI-gesteuerte Empfehlungen im Pflegeprozess

Wenn die Pflegekräfte den Empfehlungen der KI folgen sollen, müssen sie verstehen können, warum die KI etwas vorschlägt. Das setzt ein vergleichbares Wissen voraus, zumindest eine gemeinsame Wissensbasis. Pflegekräfte müssen auch sicher sein, dass sämtliche Vorschläge fachlich und rechtlich korrekt sind.

Die Voraussetzung dafür wäre eine systematische Eingabe aller Begriffe im Kontext von zu erreichenden Behandlungsergebnissen, bei ausreichend Wissen über die zur Verfügung stehenden Methoden.

Aber genau an diesem Punkt sollte man eventuell bei der Integration von KI sehr genau definieren, was sie empfehlen darf und wo die Quellen dafür liegen. Je mehr KI im Spiel ist, desto genauer müssen die Eingaben der menschlichen Nutzer sein. Denn wenn die KI Empfehlungen geben soll, muss gewährleistet sein, dass die KI auch weiß, was im konkreten Fall erforderlich und für das Patient:innen-Wohl förderlich ist.

Die sicherste Methode, um fachlich korrekte und rechtlich einwandfreie Empfehlungen zu gewährleisten, ist die Verwendung eines allgemeingültigen “Pflege-Lexikons”, das alle relevanten Begrifflichkeiten enthält, auch die hinter den Begrifflichkeiten liegenden Konzepte und Methoden. Dies ist für eine punktgenaue Zuordnung notwendig.

Bestrebungen zur Etablierung von global und allgemeingültigen Kategorisierungen gibt es bereits seit den 1980er Jahren. Mit SNOMED, NANDA-I, ENP, NIC, NOC gibt es verschiedene Ansätze zur Sammlung und Klassifizierung von Diagnosen, Prozessen und Pflegemaßnahmen. Im Zusammenspiel ergeben einige von ihnen die Bausteine für einen kompletten Pflegeprozess. So können Pflegekräfte mit NANDA die Diagnose erstellen, mit NIC die Pflegeinterventionen bestimmen und mit NOC das angestrebte Ergebnis angeben.

Beispiel Erstellung Pflegeprozess durch eine KI

Ein Beispiel: Ein 83-jähriger Patient hat einen leichten Sturz und verdreht dabei einen Fuß. Trotz starker Schmerzen und einer Schwellung scheint aber keine Verletzung vorzuliegen. Der Fuß ist beweglich und belastbar.

Mit KI könnten diese (klassifizierten) Elemente sekundenschnell miteinander verbunden werden, so dass ein Pflegeprozess entsteht. Die KI-Verlässlichkeit wäre in diesem Fall wohl eher nicht problematisch, vorausgesetzt das Schmerzmittel wird durch eine(n) Ärzt:in verschrieben. 

Nutzbarkeit für multinationale Teams: Eine Pflege-Sprache für alle

Die Nutzung eines allgemeingültigen Fachlexikons der Pflege durch die KI wäre auch aus einem anderen Grunde vorteilhaft: Könnte eine KI-gesteuerte Pflegeplanung- und Dokumentationsplattform mit integrierter Spracheingabe und Simultanübersetzung möglicherweise auch den Einsatz ausländischer Fachkräfte vereinfachen und beschleunigen?

Dies wäre sicher ein wünschenswertes Ergebnis. Denn wenn eine sprachgesteuerte Software dazu führt, dass die Verständigung zwischen Patient:innen, Angehörigen und Pflegekräften vereinfacht und verbessert wird, ist mehr gewonnen als nur Zeit.

Im Idealfall würden auch die Sprachschulen für ausländische Pflegekräfte bereits mit diesem allgemeinen Lexikon der Pflege arbeiten, um die Pflegekräfte von Beginn an auf die korrekten Begrifflichkeiten zu trainieren. Um hier eine höhere Sicherheit zu schaffen, müsste eine KI aber in der Lage sein, die Fachbegriffe aus dem Ausland mit den in Deutschland und Österreich gebräuchlichen Begriffen simultan abzugleichen und die jeweiligen deutschen Begriffe einzuspielen.

Möglicherweise lässt sich eins der oben genannten Klassifizierungsmodelle nutzen. Das KI-System müsste dann aufweisen, welches Modell es nutzt.

Geschlossenes System mit manueller Fütterung der KI

Zu vermeiden ist jedenfalls die Anbindung der KI an das global verfügbare Internet, aus dem sich die KI selbst mit vielen anderen Begrifflichkeiten bedienen kann, deren dahinterstehende Konzepte nicht zwangsläufig den hiesigen Standards entsprechen oder -falls potenziell vielversprechend- noch nicht ihren Nutzen erwiesen haben.

Die KI sollte besser in einem geschlossenen System arbeiten, mit einer vorgegebenen Wissensbasis. Der große Vorteil bei einem geschlossenen System ist, dass ausführende Pflegekräfte die Vorschläge nicht erst auf ihre Richtigkeit überprüfen müssten. Es gäbe keine Diagnosen, Behandlungen oder Pflegeprozesse, die nicht zumindest fachlich anerkannt und folglich in dem vom System genutzten Klassifizierungsmodellen enthalten sind.

Obwohl am Ende eines Schrittes immer die Prüfung durch den Menschen erfolgen müsste, kann die KI sehr effizient entscheidende Vorarbeit leisten. Damit wird sichergestellt, dass das System auch das Ziel erfüllt, für das es entwickelt wurde: den Zeitaufwand für Pflege (-Dokumentation) zu verkürzen.

Ausblick

KI ist inzwischen überall im Einsatz und wird ganz sicher künftig auch in der Pflege eine größere Rolle spielen. Wie tief aber die Nutzung von KI geht, hängt zum einen von den technischen Möglichkeiten ab. Und diese entwickeln sich rasant.

Potenziell könnten in der Pflege schon in absehbarer Zeit sogar Pflege-Roboter oder Humanoiden eingesetzt werden, die von einer KI gesteuert werden. Auch in diese Richtung wird erfolgreich experimentiert, auch im deutschsprachigen Raum.

Zum anderen werden aber auch Haftung und die damit zusammenhängende Risikobereitschaft von Herstellern und Nutzern wichtige Aspekte sein, die die Nutzung von KI in der Pflege limitieren oder aber fördern.

Wenn die menschlichen Pflegenden weiterhin die Kontrolle haben, ist die Nutzung von KI sicher nicht übermäßig problematisch. Vor allem dann, wenn die KI den gleichen Wissensstand wie die Pflegekräfte hat. Auf dieser Basis kann eine KI die menschlichen Eingaben für die Dokumentation noch einmal „überdenken“ und Alternativen vorschlagen. Der Integration von derartig kalibrierten KI-Systemen steht in naher Zukunft nichts entgegen.