Pflegeverordnungen: Definition, Grundlagen und digitale Lösungen wie Caro

Anordnungen und Verordnungen sind die (auch rechtliche) Grundlage für viele pflegerische Maßnahmen. Gleichzeitig ist die Erstellung und Abwicklung von Verordnungen leider mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden. Der Bedarf an digitalen Lösungen, die den gesamten Prozess unterstützen, ist sehr hoch. Wir geben im folgenden Beitrag einen Überblick über Pflegeverordnungen, Verordnungen im Allgemeinen und die Nutzung der Software von Caro (care-order.at) zur einfachen, digitalen Erstellung und Abwicklung. 

Anordnungen und Verordnungen in der Pflege

In der medizinischen und pflegerischen Versorgung sind Anordnungen und Verordnungen rechtlich verbindliche Anweisungen. Sie legen fest, welche Maßnahmen bei Patient:innen durchgeführt werden müssen – z.B. in der häuslichen Pflege, im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen. 

Aus diesem Grunde ist eine korrekte und vollständige Dokumentation sehr wichtig. Pflegeverordnungen enthalten deshalb Angaben über: 

  • die medizinische oder pflegerische Ausgangssituation (Diagnose) 
  • konkrete Maßnahmen (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Mobilisation) 
  • Häufigkeit und Dauer der Durchführung 
  • dafür notwendige Heilbehelfe und Hilfsmittel 
  • verantwortliche Personen 

Wer darf Pflegeverordnungen ausstellen?

Verordnungen dürfen in Österreich nur von zwei Berufsgruppen ausgestellt werden: Ärzt:innen und Pflegekräften. Dabei sind die Kompetenzen von Ärzt:innen weiterreichender als diejenigen der Pflegekräfte. 

  • Ärztliche Anordnung (Medikamente, Behandlungsformen, Therapien etc.)  
  • Erstverordnung: Verordnung für Heilbehelfe und Hilfsmittel 
    • Durch Arzt 
    • Durch Facharzt 
    • Durch DGKP („Pflegeverordnung“)
  • Folgeverordnung 
    • Arzt erstellt Erstverordnung 
    • DGKP macht Folgeverordnungen auf Basis der Erstverordnung vom Arzt 

Ärzt:innen haben Anordnungsverantwortung

Traditionell liegt die Verantwortung für Pflegeverordnungen bei Ärzt:innen. Sie tragen die sogenannte Anordnungsverantwortung und legen fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Pflegekräfte sind in der Folge für die Durchführung zuständig. 

Das gilt insbesondere für:

  • medikamentöse Therapien
  • invasive Maßnahmen
  • komplexe medizinische Behandlungen 

Trotz der sich ändernden Rolle und Kompetenzen von Pflegekräften, bleibt in diesem Bereich die ärztliche Verordnung erhalten. 

Erweiterte Kompetenzen für Pflegekräfte in Österreich

Durch die Pflegereform wurden 2025 die Kompetenzen von Pflegefachkräften – insbesondere von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP) – aber auch bezüglich der Erstellung von Verordnungen erweitert. 
Ein wichtiger Punkt ist die Möglichkeit zur Erstverordnung von Medizinprodukten durch Pflegekräfte mit Weiterbildung. Das bedeutet, dass bestimmte Hilfsmittel und Materialien nicht mehr ausschließlich durch Ärzt:innen verordnet werden müssen. 

Diese Änderung hat mehrere Vorteile: 

  • schnellere Versorgung von Patient:innen
  • Entlastung von Ärzt:innen 
  • stärkere Eigenverantwortung der Pflege 

In der Praxis hat sich die Umsetzung allerdings noch nicht vollständig etabliert. Einige Prozesse sind noch nicht klar standardisiert und bei Medikamentenverordnungen bestehen auch weiterhin Einschränkungen. 

Pflegeverordnungen im Alltag

Obwohl es klare rechtliche Grundlagen gibt, ist die praktische Umsetzung von Pflegeverordnungen oft komplex. Dabei sind es oft die strukturellen Herausforderungen mancher Einrichtungen, die den Arbeitsalltag erschweren. 
Ein zentrales Problem ist der hohe Dokumentationsaufwand. Pflegeverordnungen werden häufig noch manuell erstellt, ergänzt und weitergegeben – teilweise sogar noch über Papier oder mühsam verschlüsselte Emails. 


Hinzu kommt, dass meist mehrere unterschiedliche technische Systeme im Einsatz sind. Informationen müssen dann mehrfach übertragen werden, was Zeit kostet und Fehlerquoten erhöht. 


Auch die Frage der Zuständigkeit ist nicht immer ganz eindeutig. Denn durch die erweiterten Kompetenzen der Pflege sind neue Schnittstellen entstanden, die eine Arbeitsteilung erfordern, aber nicht 100-prozentig geregelt sind. Abstimmungsprozesse zwischen Pflege und Ärzt:innen führen auch weiterhin oft zu Verzögerungen. Gerade in der häuslichen Pflege oder bei zeitkritischen Situationen kann das die Versorgung beeinträchtigen. 

Software für Pflegeverordnungen: Digitale Unterstützung mit Caro

Genau an diesen Spannungs-Punkten setzt Caro an, die spezialisierte Softwarelösung für Pflegeverordnungen. Caro digitalisiert den gesamten Prozess und schafft eine strukturierte, sichere und effiziente Arbeitsumgebung. 

Eine auf Pflegeverordnungen spezialisierte Software ermöglicht es, alle relevanten Informationen in klar definierten digitalen Formularen zu erfassen. Pflichtfelder und automatisierte Prüfungen sorgen dafür, dass keine wichtigen Angaben fehlen. Das reduziert Fehler und verbessert die Qualität der Dokumentation erheblich. 

Die Pflegesoftware CARO ermöglicht die digitale Ausstellung der folgenden Verordnungen: 

  • Erstverordnung durch Ärzt:innen 
  • Erstverordnung durch DGKP
  • Folgeverordnungen
  • 2 Schritte-Prozess
    • DGKP erstellt „Erstverordnungs-Vorschlag“ und sendet diesen zur Unterschrift an Arzt
    • Oder PFA erstellt „Erstverordnungs-Vorschlag“ und sendet diesen zur Unterschrift an DGKP 

Der Prozess in CARO: 

  • Verordnung wird in CARO erstellt und unterschrieben
  • Mail an Sanitätshaus (mit sicherem Link)
  • Sanitätshaus wickelt Verordnung ab
    • Einreichung Verordnung bei Krankenkasse
    • Abwicklung Warenlieferung (per Post, Direktlieferung oder Abholung in Filiale)
    • Zukünftig bei ausgewählten Sanitätshäusern: Terminerinnerung für Folgeverordnungen 

Vorteile: 

  • Zentrale Abwicklung aller Verordnungen
  • Historie der Verordnungen, können übernommen und kopiert werden (muss nicht neu geschrieben werden)
  • Lieferwünsche und Zusatzangaben zur Verordnung
  • Scan von händischer Erstverordnung aus Krankenhaus/vom Arzt kann über CARO hochgeladen werden, Verknüpfung mit Historie und Patienten-Daten 

Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflege und Ärzt:innen

Eine zentrale Plattform sorgt dafür, dass alle Beteiligten auf denselben Informationsstand zugreifen können. Änderungen sind transparent nachvollziehbar, Rückfragen lassen sich schneller klären. 
Das verbessert die interprofessionelle Zusammenarbeit und reduziert Missverständnisse. 

Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit

Pflegeverordnungen sind rechtlich relevante Dokumente. Eine Softwarelösung stellt sicher, dass alle Schritte dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar sind. 
Versionierung, Protokollierung und strukturierte Abläufe erhöhen die Sicherheit für alle Beteiligten. 

Unterstützung der Kompetenzentwicklung in der Pflege

Mit der zunehmenden Erweiterung der Pflegekompetenzen wird Software zu einem zentralen Werkzeug. Sie ermöglicht es Pflegekräften, ihre neuen Aufgaben effizient und sicher wahrzunehmen. 
Gleichzeitig schafft sie die notwendige Struktur, um diese Veränderungen im Alltag umzusetzen. 

Die Zukunft der Pflege: Mehr Effizienz durch digitale Pflegeverordnungen

Pflegeverordnungen sind ein zentraler Bestandteil der Versorgung – und gleichzeitig ein Bereich mit großem Optimierungspotenzial. Die Kombination aus steigenden Anforderungen, neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und wachsendem Zeitdruck macht deutlich, dass digitale Lösungen unverzichtbar sind. 


Software für Pflegeverordnungen wie Caro bietet hier einen entscheidenden Mehrwert: Sie reduziert Komplexität, erhöht die Qualität und schafft die Grundlage für effizientere und sicherere Prozesse. 


Mit Blick auf die Zukunft wird deutlich: 
Die Digitalisierung von Pflegeverordnungen ist nicht nur eine technische Verbesserung – sondern ein zentraler Schritt hin zu einer modernen, handlungsfähigen und patientenorientierten Pflege.